Es gibt gewisse Regelungen im Zusammenhang mit dem RBEG, die einem, wenn schon keine echten, so doch die Freudentränen in die Augen treiben...
Ich bekomme Post von der Gemeinde. Gut, dass kommt ja in der letzten Zeit leider vor, aber eigentlich gibt es gar keinen Grund für ein Schreiben. Bescheide stehen nicht an, böse war ich auch nicht, wider Erwarten bin ich sogar nach knapp neun Monaten zu einem zweiten Termin am morgigen Freitag geladen worden, was möchte man denn?
Okay, der Personalausweis läuft ab, man erinnert mich daran vorsorglich ein paar Wochen vor dem eigentlichen Termin, das dauert ja bekanntlich bei der Bundesdruckerei. Und er kostet. EUR 28,80,-, dafür kann er auch Dinge, die die meisten nicht wirklich brauchen.
Für einen Moment denke ich, dass ich den vermutlich in der gegenwärtigen Situation nicht zu bezahlen brauche, aber nur für einen kurzen Moment, da fällt mir das oben erwähnte RBEG ein. Gab es da nicht...? Stand da nicht irgendwo...?
Manchmal mag ich mein Gedächtnis, ich hatte mich nicht getäuscht: Die Gebühr ist vom Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende selbst zu begleichen, da die Schöpfer dieses Gesetzes in weiser Voraussicht sie bereits anteilig mit eingerechnet haben. In Abteilung 12, laufende Nummer 82, "sonstige Dienstleistungen, nicht genannte", sind in der Tat EUR 0,25 als regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben extra mit nur Personalausweis deklariert und somit eingerechnet. Fall jemand Lust auf den Text des Gesetzesentwurfes hat, bitte hier. Ich beziehe mich übrigens auf Seite 63.
Vereinfacht bedeutet das: ich muss diesen Monat von den EUR 391,- Regelsatz EUR 28,80 für den Ausweis bezahlen - was irgendwie doof ist -, aber nach kaum 115,2 Monaten ALGII-Bezug ist das dann auch irgendwie berücksichtigt - was irgendwie fast schon komisch ist. Und sehr, sehr vorausschauend.
Und ja, natürlich werde ich trotzdem bei allen relevanten Personen meinen herzzerreißendsten Dackelblick auflegen, ob nicht doch eventuell...
Ich bekomme Post von der Gemeinde. Gut, dass kommt ja in der letzten Zeit leider vor, aber eigentlich gibt es gar keinen Grund für ein Schreiben. Bescheide stehen nicht an, böse war ich auch nicht, wider Erwarten bin ich sogar nach knapp neun Monaten zu einem zweiten Termin am morgigen Freitag geladen worden, was möchte man denn?
Okay, der Personalausweis läuft ab, man erinnert mich daran vorsorglich ein paar Wochen vor dem eigentlichen Termin, das dauert ja bekanntlich bei der Bundesdruckerei. Und er kostet. EUR 28,80,-, dafür kann er auch Dinge, die die meisten nicht wirklich brauchen.
Für einen Moment denke ich, dass ich den vermutlich in der gegenwärtigen Situation nicht zu bezahlen brauche, aber nur für einen kurzen Moment, da fällt mir das oben erwähnte RBEG ein. Gab es da nicht...? Stand da nicht irgendwo...?
Manchmal mag ich mein Gedächtnis, ich hatte mich nicht getäuscht: Die Gebühr ist vom Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende selbst zu begleichen, da die Schöpfer dieses Gesetzes in weiser Voraussicht sie bereits anteilig mit eingerechnet haben. In Abteilung 12, laufende Nummer 82, "sonstige Dienstleistungen, nicht genannte", sind in der Tat EUR 0,25 als regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben extra mit nur Personalausweis deklariert und somit eingerechnet. Fall jemand Lust auf den Text des Gesetzesentwurfes hat, bitte hier. Ich beziehe mich übrigens auf Seite 63.
Vereinfacht bedeutet das: ich muss diesen Monat von den EUR 391,- Regelsatz EUR 28,80 für den Ausweis bezahlen - was irgendwie doof ist -, aber nach kaum 115,2 Monaten ALGII-Bezug ist das dann auch irgendwie berücksichtigt - was irgendwie fast schon komisch ist. Und sehr, sehr vorausschauend.
Und ja, natürlich werde ich trotzdem bei allen relevanten Personen meinen herzzerreißendsten Dackelblick auflegen, ob nicht doch eventuell...
¶ zitat #6
"Manchmal glaube ich, ich will gar nicht nachdenken."
texas-jim in seinem Blog Dieseldunst. Nichts hinzuzufügen.